Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass Cookies eine Verarbeitung personenbezogener Daten darstellen und daher nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer gesetzt werden dürfen. Dies bedeutet, dass Websites nicht mehr einfach durch einen voreingestellten Cookie-Banner die Zustimmung der Nutzer zur Verwendung von Cookies einholen können.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen für Website-Betreiber in Deutschland haben, da sie nun gezwungen sind, ihre Cookie-Banner und Datenschutzerklärungen anzupassen, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Es zeigt auch, dass Datenschutzverstöße im Bereich der Online-Werbung zunehmend von Gerichten geahndet werden und Website-Betreiber sich entsprechend vorbereiten sollten.